Mehr Sicherheit und Vertrauen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerDas Gesetz schreibt vor: Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter muss die so genannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese wichtigen Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers.Erfüllen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Fürsorgepflicht und stellen Sie diese Gesetze Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.
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