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Mit Zunahme der Insolvenzen von Anleiheemittenten sind Insolvenzverwalter vermehrt mit Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren konfrontiert. Unterliegt die Anleihe dem SchVG, finden in der Insolvenz des Emittenten sowohl das SchVG als auch die InsO Anwendung. Mit dem Ziel trotz der Beteiligung einer Vielzahl anonymer Anleihegläubiger eine effektive Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen und Auslegungsschwierigkeiten zwischen den beiden Gesetzen zu verringern, hat der Gesetzgeber in 19 SchVG für den Insolvenzfall Sonderregelungen getroffen. Die Arbeit zeigt auf, dass 19 SchVG dieses…mehr

Produktbeschreibung
Mit Zunahme der Insolvenzen von Anleiheemittenten sind Insolvenzverwalter vermehrt mit Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren konfrontiert. Unterliegt die Anleihe dem SchVG, finden in der Insolvenz des Emittenten sowohl das SchVG als auch die InsO Anwendung. Mit dem Ziel trotz der Beteiligung einer Vielzahl anonymer Anleihegläubiger eine effektive Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen und Auslegungsschwierigkeiten zwischen den beiden Gesetzen zu verringern, hat der Gesetzgeber in
19 SchVG für den Insolvenzfall Sonderregelungen getroffen. Die Arbeit zeigt auf, dass
19 SchVG dieses Ziel verfehlt. Die Norm verkennt, dass das Insolvenzverfahrensrecht nicht auf eine Vielzahl anonymer Gläubiger zugeschnitten ist. Zwar kann die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters dem Abhilfe leisten, doch führt dies zu weiteren ungeklärten Rechtsfragen. Die Arbeit findet für diese Fragen eine einheitliche Lösung und macht einen konkreten Regelungsvorschlag für einen Reformgesetzgeber.
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