Die "Autonomie des Individuums" ist ein Schlüsselbegriff des deutschen Rechts. Mehr denn je ist sie Gegenstand zahlreicher Diskussionen zu rechtlichen Spezialthemen wie etwa Sterbehilfe, staatliches Nudging, Leihmutterschaft oder Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht. Anders sieht es jedoch im Bereich der Grundlagenforschung aus: Hier fehlt es in der deutschen Rechtsordnung an einem allgemein anerkannten, einheitlichen Konzept individueller Autonomie. Felix Schumann schließt diese Lücke durch eine systematische und umfassende Analyse der Grundlagen des rechtlichen Autonomiebegriffs. Er…mehr
Die "Autonomie des Individuums" ist ein Schlüsselbegriff des deutschen Rechts. Mehr denn je ist sie Gegenstand zahlreicher Diskussionen zu rechtlichen Spezialthemen wie etwa Sterbehilfe, staatliches Nudging, Leihmutterschaft oder Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht. Anders sieht es jedoch im Bereich der Grundlagenforschung aus: Hier fehlt es in der deutschen Rechtsordnung an einem allgemein anerkannten, einheitlichen Konzept individueller Autonomie. Felix Schumann schließt diese Lücke durch eine systematische und umfassende Analyse der Grundlagen des rechtlichen Autonomiebegriffs. Er sucht aus intra- und interdisziplinärer Perspektive nach einem im Zivil-, Straf- und Verfassungsrecht gleichlaufenden, einheitlichen Verständnis von (individueller) Autonomie, welches sich als theoretischer und dogmatischer Unterbau für Fragen aus der Rechtspraxis einsetzen lässt.
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster; 2020 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie der Universität Münster; Rechtsreferendariat am Landgericht Münster; 2024 Promotion.
Inhaltsangabe
A. Einleitung I. Einführung II. Gegenstand der Untersuchung III. Gang der Untersuchung B. Das selbstbestimmte Individuum in der deutschen Rechtsordnung I. Art. 1 Abs. 1 GG - Menschenwürde II. Art. 2 Abs. 1 GG - Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit III. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG - Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit IV. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG - Die Freiheit der Person V. Freiheitsschutz durch den Staat - Die objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte VI. Stat pro ratione voluntas - Die zivilrechtliche Privatautonomie VII. Volenti non fit iniuria - Die Einwilligung als Ausdruck von Selbstbestimmung VIII. Die liberale Konzeption der Strafrechtsordnung C. Theorie eines rechtlichen Autonomiebegriffs I. Drei Gründe für die Fehldeutung und Strukturlosigkeit von Autonomie im Recht II. Das originäre, normative Verständnis von Autonomie im Recht: "Autonomie r" als Kompetenz und Recht zur Selbstbestimmung III. Subjektives Recht und Autonomie IV. Fazit D. Nachweis des rechtlichen Autonomiebegriffs in der Rechtsordnung I. Normative Anknüpfungspunkte im einfachen Recht II. Verfassungsrechtliche Dimension: Die Grundrechtsmündigkeit III. Alternativvorschlag einer Grundrechtsdispositionsfähigkeit E. Autonomieschutzpflicht des Staates I. Herleitung und Struktur grundrechtlicher Schutzpflichten im Allgemeinen II. Schutzpflicht aus der "Haben"-Position: Substanzschutzpflicht III. Schutzpflicht aus der "Ausüben"-Position: Autonomieschutzpflicht IV. Fazit F. "Natürliche" Autonomie ("Autonomie n") - Alternativkonzept oder kompatible Ergänzung? I. Begrifflichkeit II. Grundlagen der Entwicklungsdynamik III. Theorie der "natürlichen" Autonomie ("Autonomie n") IV. Dogmatische Implementierung von "Autonomie n" in das grundlegende Autonomie-Schwellenkonzept V. Fazit G. Anwendung des rechtlichen Autonomiebegriffs auf medizinrechtliche Praxisfragen I. Die Selbstbestimmung einwilligungsfähiger Minderjähriger in der medizinischen Behandlung II. Bindungswirkung einer Patientenverfügung bei entgegenstehendem "natürlichen" Willen eines nicht mehr einwilligungsfähigen (Demenz-)Patienten H. Schlussbetrachtung: Fünf wesentliche Erkenntnisse über Autonomie als Rechtsbegriff
A. Einleitung I. Einführung II. Gegenstand der Untersuchung III. Gang der Untersuchung B. Das selbstbestimmte Individuum in der deutschen Rechtsordnung I. Art. 1 Abs. 1 GG - Menschenwürde II. Art. 2 Abs. 1 GG - Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit III. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG - Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit IV. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG - Die Freiheit der Person V. Freiheitsschutz durch den Staat - Die objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte VI. Stat pro ratione voluntas - Die zivilrechtliche Privatautonomie VII. Volenti non fit iniuria - Die Einwilligung als Ausdruck von Selbstbestimmung VIII. Die liberale Konzeption der Strafrechtsordnung C. Theorie eines rechtlichen Autonomiebegriffs I. Drei Gründe für die Fehldeutung und Strukturlosigkeit von Autonomie im Recht II. Das originäre, normative Verständnis von Autonomie im Recht: "Autonomie r" als Kompetenz und Recht zur Selbstbestimmung III. Subjektives Recht und Autonomie IV. Fazit D. Nachweis des rechtlichen Autonomiebegriffs in der Rechtsordnung I. Normative Anknüpfungspunkte im einfachen Recht II. Verfassungsrechtliche Dimension: Die Grundrechtsmündigkeit III. Alternativvorschlag einer Grundrechtsdispositionsfähigkeit E. Autonomieschutzpflicht des Staates I. Herleitung und Struktur grundrechtlicher Schutzpflichten im Allgemeinen II. Schutzpflicht aus der "Haben"-Position: Substanzschutzpflicht III. Schutzpflicht aus der "Ausüben"-Position: Autonomieschutzpflicht IV. Fazit F. "Natürliche" Autonomie ("Autonomie n") - Alternativkonzept oder kompatible Ergänzung? I. Begrifflichkeit II. Grundlagen der Entwicklungsdynamik III. Theorie der "natürlichen" Autonomie ("Autonomie n") IV. Dogmatische Implementierung von "Autonomie n" in das grundlegende Autonomie-Schwellenkonzept V. Fazit G. Anwendung des rechtlichen Autonomiebegriffs auf medizinrechtliche Praxisfragen I. Die Selbstbestimmung einwilligungsfähiger Minderjähriger in der medizinischen Behandlung II. Bindungswirkung einer Patientenverfügung bei entgegenstehendem "natürlichen" Willen eines nicht mehr einwilligungsfähigen (Demenz-)Patienten H. Schlussbetrachtung: Fünf wesentliche Erkenntnisse über Autonomie als Rechtsbegriff
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