Anders als viele Gründungsverträge herkömmlicher internationaler Organisationen enthalten die Verträge zur Gründung der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften keine Beendigungsklauseln für die Mitgliedschaft.
Wie das aktuelle Beispiel Österreichs zeigt, bestehen unter den beteiligten Akteuren unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Mitgliedstaat aus der Union austreten darf oder umgekehrt ausgeschlossen werden kann. Die Studie geht diesen Fragen nach, ergänzt um die Auflösung der Union insgesamt. Mit Blick auf die Zukunft untersucht sie zudem, ob die Aufnahme von Beendigungsklauseln in die Verträge rechtspolitisch sinnvoll wäre. Sie bietet damit erstmals eine Gesamtdarstellung aller sich im Rahmen einer Beendigung der Mitgliedschaft stellenden Problemkreise.
Wie das aktuelle Beispiel Österreichs zeigt, bestehen unter den beteiligten Akteuren unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Mitgliedstaat aus der Union austreten darf oder umgekehrt ausgeschlossen werden kann. Die Studie geht diesen Fragen nach, ergänzt um die Auflösung der Union insgesamt. Mit Blick auf die Zukunft untersucht sie zudem, ob die Aufnahme von Beendigungsklauseln in die Verträge rechtspolitisch sinnvoll wäre. Sie bietet damit erstmals eine Gesamtdarstellung aller sich im Rahmen einer Beendigung der Mitgliedschaft stellenden Problemkreise.