89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Beleidigungen in sozialen Netzwerken können weitreichende Folgen für Betroffene, Dritte und die Gesellschaft haben. Diese Arbeit analysiert unter Zugrundelegung des systemkritischen Rechtsgutsbegriffs zunächst, inwiefern die betroffenen Interessen strafrechtlich schützenswert sind. Im nächsten Schritt wird untersucht, ob die als Rechtsgut ausgemachten Interessen durch § 185 StGB de lege lata geschützt werden können. Dabei wird unter anderem herausgearbeitet, welche Auswirkungen die Kundgabe einer Beleidigung in einem sozialen Netzwerk auf das Rechtsgut der Ehre hat. Zudem erfolgt eine…mehr

Produktbeschreibung
Beleidigungen in sozialen Netzwerken können weitreichende Folgen für Betroffene, Dritte und die Gesellschaft haben. Diese Arbeit analysiert unter Zugrundelegung des systemkritischen Rechtsgutsbegriffs zunächst, inwiefern die betroffenen Interessen strafrechtlich schützenswert sind. Im nächsten Schritt wird untersucht, ob die als Rechtsgut ausgemachten Interessen durch § 185 StGB de lege lata geschützt werden können. Dabei wird unter anderem herausgearbeitet, welche Auswirkungen die Kundgabe einer Beleidigung in einem sozialen Netzwerk auf das Rechtsgut der Ehre hat. Zudem erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit möglichen Deliktsstrukturen. So wird etwa das Rechtsgut der Meinungsfreiheit dritter Nutzer:innen durch die Deliktsstruktur des Kumulationsdelikt über § 185 StGB als geschützt angesehen. Abschließend wird eine mögliche Reformierung des § 185 StGB vorgeschlagen, unter anderem durch die Einführung neuer Tatbestandsmerkmale zum Schutz bestimmter Rechtsgüter.
Autorenporträt
Lea Jäger studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen. Anschließend promovierte sie bei Herrn Prof. Dr. Roland Hefendehl und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin und wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit Oktober 2024 ist sie Referendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.