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In dieser Arbeit wird die bisher wenig gestellte Frage nach dem Vorliegen des kognitiven Elements auf Tatbestandsvorsatzebene untersucht. Dabei wendet sich der Autor konkret gegen die in Literatur und Rechtsprechung vorherrschende Fiktion der Lehre vom Mitbewußtsein. Um ein auf der Grundlage einer ratio-orientierten Betrachtungsweise anzustrebendes Ergebnis zu finden, ist neben der Berücksichtigung aller Tatbestandsmerkmale die Schaffung eines besonderen Tatbestandes für Affektdelikte notwendig.

Produktbeschreibung
In dieser Arbeit wird die bisher wenig gestellte Frage nach dem Vorliegen des kognitiven Elements auf Tatbestandsvorsatzebene untersucht. Dabei wendet sich der Autor konkret gegen die in Literatur und Rechtsprechung vorherrschende Fiktion der Lehre vom Mitbewußtsein. Um ein auf der Grundlage einer ratio-orientierten Betrachtungsweise anzustrebendes Ergebnis zu finden, ist neben der Berücksichtigung aller Tatbestandsmerkmale die Schaffung eines besonderen Tatbestandes für Affektdelikte notwendig.
Autorenporträt
Der Autor: Heinz Nau, geboren 1967 in Reutlingen. Nach einer Lehre zum Bankkaufmann studierte er von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaft in Tübingen. Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Tübingen. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt am Amtsgericht und Landgericht Stuttgart zugelassen.