69,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

§ 16 II StGB blieb in der allgemeinen Irrtumslehre lange weitgehend unbeachtet. Durch einen Beschluss vom 19.10.2022 hat der Bundesgerichtshof die Norm nun wieder in den Fokus gerückt und entschieden, dass »milderes Gesetz« im Sinne von § 16 II StGB nur eine privilegierende lex specialis sein könne. Im ersten Teil der Arbeit wird der direkte Anwendungsbereich der Norm analysiert und der Auffassung des Bundesgerichtshofes eine rein materiell-unrechtsbasierte Auslegung des Begriffes des »milderen Gesetzes« gegenübergestellt. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden im zweiten Teil der…mehr

Produktbeschreibung
§ 16 II StGB blieb in der allgemeinen Irrtumslehre lange weitgehend unbeachtet. Durch einen Beschluss vom 19.10.2022 hat der Bundesgerichtshof die Norm nun wieder in den Fokus gerückt und entschieden, dass »milderes Gesetz« im Sinne von § 16 II StGB nur eine privilegierende lex specialis sein könne. Im ersten Teil der Arbeit wird der direkte Anwendungsbereich der Norm analysiert und der Auffassung des Bundesgerichtshofes eine rein materiell-unrechtsbasierte Auslegung des Begriffes des »milderen Gesetzes« gegenübergestellt. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden im zweiten Teil der Arbeit Kriterien für die analoge Anwendbarkeit der Norm entwickelt. Die Analogiefähigkeit der Norm wird dabei insbesondere auf Strafzumessungsebene relevant. Im Zuge der dogmatischen Analyse wird aufgezeigt, dass die Wertung des § 16 II StGB trotz seines begrenzten direkten Anwendungsbereichs dogmatisch gleichberechtigt neben die des praktisch bedeutsameren § 16 I StGB tritt.
Autorenporträt
Christine Götz studierte an den Universitäten Potsdam und Paris Nanterre Rechtswissenschaften. Ihr Studium schloss sie mit der französischen Licence de Droit und der ersten juristischen Prüfung ab. Im Anschluss war sie als akademische Mitarbeiterin an der Universität Potsdam tätig und promovierte dort unter der Betreuung von Prof. Dr. Anna H. Albrecht. Derzeit absolviert sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht in Berlin.