Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend wann und unter welchen Voraussetzungen die beschränkte Haftung der Mitglieder der Kapitalgesellschaften im deutschen und russischen Recht durchbrochen wird. Dabei wird sowohl auf die autonome Kapitalgesellschaft als auch auf die Konzerne eingegangen. Für die global agierenden Investoren, die zunehmend Tochtergesellschaften in Form von russischen Kapitalgesellschaften gründen um Geschäftskontakte mit russischen Partnern zu vereinfachen, ist der Blick in das russische System der Durchgriffshaftung lohnenswert. Die Arbeit schließt mit einigen Korrekturvorschlägen des russischen Kapitalgesellschaftsrechts, mit dem Ziel, die bestehenden Gläubigerschutzdefizite zu beseitigen.
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