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Die Erbenhaftung - Schuhmann, Helmut
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Rechtlich betrachtet ist das Leben eines jeden Menschen mit seinem Tode beendet. Denn mit dem Tod geht das Vermögen des Verstorbenen auf seine gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erben über. Erben machen allerdings unter Umständen die schmerzliche Erfahrung, dass man nicht darauf vertrauen kann, mit der Erbschaft nur das Vermögen des Erblassers zu erhalten. Denn das Gesetz sieht vor, dass der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintritt, d.h. dass im Zweifel auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Neben dem vom Erblasser herrührenden Schulden müssen…mehr

Produktbeschreibung
Rechtlich betrachtet ist das Leben eines jeden Menschen mit seinem Tode beendet. Denn mit dem Tod geht das Vermögen des Verstorbenen auf seine gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erben über. Erben machen allerdings unter Umständen die schmerzliche Erfahrung, dass man nicht darauf vertrauen kann, mit der Erbschaft nur das Vermögen des Erblassers zu erhalten. Denn das Gesetz sieht vor, dass der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintritt, d.h. dass im Zweifel auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Neben dem vom Erblasser herrührenden Schulden müssen die Erben auch für diejenigen Verbindlichkeiten haften, die aus Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen und Auflagen entstehen. Außerdem müssen sie im Zweifel für die Kosten, die mit dem Todesfall in Verbindung stehen, einstehen; und nach deutschem Erbrecht haftet man als nicht nur mit dem ererbten Vermögen, sondern mit ihrem gesamten privaten Vermögen für die Schulden des Erblassers.
Autorenporträt
Dr. jur. Helmut Schuhmann ist Rechtsanwalt und Steuerberater in München.