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Das Mindestlohngesetz regelt nicht, welche Vergütungsbestandteile zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs herangezogen werden dürfen. Die Arbeit widmet sich dieser zentralen Rechtsfrage. Im Fokus stehen die dogmatischen Grundlagen von Sonderzahlungen, die Erfüllungswirkung nach § 362 BGB sowie europarechtliche Vorgaben. Aufbauend auf einer umfassenden Auslegung des MiLoG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung von BAG und EuGH entwickelt die Arbeit ein stringentes Konzept zur funktionalen Gleichwertigkeit von Sonderzahlungen. Dabei arbeitet sie insbesondere einen Irrtum der…mehr

Produktbeschreibung
Das Mindestlohngesetz regelt nicht, welche Vergütungsbestandteile zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs herangezogen werden dürfen. Die Arbeit widmet sich dieser zentralen Rechtsfrage. Im Fokus stehen die dogmatischen Grundlagen von Sonderzahlungen, die Erfüllungswirkung nach § 362 BGB sowie europarechtliche Vorgaben. Aufbauend auf einer umfassenden Auslegung des MiLoG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung von BAG und EuGH entwickelt die Arbeit ein stringentes Konzept zur funktionalen Gleichwertigkeit von Sonderzahlungen. Dabei arbeitet sie insbesondere einen Irrtum der Entwurfsverfasser des Mindestlohngesetzes heraus und erörtert, wie dieser im Rahmen der Gesetzesauslegung zu würdigen ist. Sie nimmt eine systematische Einordnung vor und zeigt, unter welchen Voraussetzungen Sonderzahlungen den Mindestlohnanspruch erfüllen können. Darauf folgt eine gesonderte Untersuchung, ob sich der oftmals abweichende Zahlungszeitpunkt auf die Erfüllungswirkung von Sonderzahlungen auswirkt.
Autorenporträt
Moritz Gärtner studierte ab 2011 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte im Anschluss das Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München. Der deutschen Ausbildung folgte 2019/2020 ein internationales LL.M.-Studium an der University of Stellenbosch in Südafrika. Er arbeitete ab 2020 begleitend zur Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in München. Seit 2023 ist er dort als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Arbeitsrecht tätig. Promoviert wurde Moritz Gärtner im Jahr 2025 von der Universität Leipzig.