Mit Erlass der Dritten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (78/855/EWG) bezweckte der europäische Gesetzgeber eine Harmonisierung des Verschmelzungsrechts in den Mitgliedstaaten der EG. Diese Arbeit untersucht, ob nach Umsetzung der Richtlinie in Deutschland sowie in England und Wales noch wesentliche Unterschiede zwischen den Verschmelzungsrechten dieser Staaten bestehen. Hierzu werden zunächst sowohl das deutsche als auch das englische Verschmelzungsverfahren detailliert im chronologischen Ablauf dargestellt. Sodann werden die von der Richtlinie verfolgten Ziele des Aktionärsschutzes sowie des Schutzes der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten im Einzelnen untersucht. Die Arbeit gelangt zu dem unerfreulichen Befund, dass die Richtlinie ihr Rechtsangleichungsziel in England und Wales verfehlt hat.
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