Das Lebensmittelrecht ist genauso wie die Lebensmittelproduktion immer stärker europäisch geprägt. Keiner, der heutzutage Lebensmittel entwickelt, herstellt und vertreibt, dann sich diesem Einfluss entziehen. Umso wichtiger ist es, die Eigenarten des Rechts der Europäischen Gemeinschaften zu kennen: Europäischen Gemeinschaft zu kennen: Worin unterscheiden sich Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen der EG? Wann wirkt eine Richtlinie unmittelbar? Was besagt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung? Was ist der freie Warenverkehr?
Die Broschüre "Die Europäische Union und das Lebensmittelrecht" klärt die wichtigsten Fragen und erläutert anhand ausgewählter Beispiele das Zusammenspiel von europäischem und internationalem Lebensmittelrecht.
Aus dem Inhalt von "Die Europäische Union und das Lebensmittelrecht":
Institutionen der Europäischen Union
Rechtssetzungsverfahren der EG
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
Freier Warenverkehr
Die Broschüre "Die Europäische Union und das Lebensmittelrecht" klärt die wichtigsten Fragen und erläutert anhand ausgewählter Beispiele das Zusammenspiel von europäischem und internationalem Lebensmittelrecht.
Aus dem Inhalt von "Die Europäische Union und das Lebensmittelrecht":
Institutionen der Europäischen Union
Rechtssetzungsverfahren der EG
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
Freier Warenverkehr
Regierungsoberrätin Tonja M. Hauzel in Staatsanzeiger Hessen 6/2010:
"...Das in 16 Abschnitte gegliederte Werk erläutert durch ein geschicktes Aufwerfen und Beantworten von 64 Fragen die wesentlichen Grundbegriffe des Europarechts und macht auf diese Weise das Zusammenspiel von europäischem und nationalem Recht anschaulich. [...] ein lesenswertes Werk für im Lebensmittelrecht tätige Praktiker."
"...Das in 16 Abschnitte gegliederte Werk erläutert durch ein geschicktes Aufwerfen und Beantworten von 64 Fragen die wesentlichen Grundbegriffe des Europarechts und macht auf diese Weise das Zusammenspiel von europäischem und nationalem Recht anschaulich. [...] ein lesenswertes Werk für im Lebensmittelrecht tätige Praktiker."