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Die öffentlichen Auftraggeber verfolgen zunehmend politische Ziele mit der Vergabe ihrer Aufträge an die Wirtschaft. Einige deutsche Bundesländer vergeben öffentliche Bauaufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer nach deutschem Tariflohn bezahlen. Europäische Anbieter bleiben außen vor oder müssen auch deutsche Lohntarifverträge anwenden. Profitieren hiervon die Arbeitnehmer oder handelt es sich um ein neues Modell, um die heimische Wirtschaft vor der Konkurrenz im Europäischen Binnenmarkt zu schützen? In dieser Studie werden europarechtliche Fragen der Tariftreuepflicht…mehr

Produktbeschreibung
Die öffentlichen Auftraggeber verfolgen zunehmend politische Ziele mit der Vergabe ihrer Aufträge an die Wirtschaft. Einige deutsche Bundesländer vergeben öffentliche Bauaufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer nach deutschem Tariflohn bezahlen. Europäische Anbieter bleiben außen vor oder müssen auch deutsche Lohntarifverträge anwenden. Profitieren hiervon die Arbeitnehmer oder handelt es sich um ein neues Modell, um die heimische Wirtschaft vor der Konkurrenz im Europäischen Binnenmarkt zu schützen? In dieser Studie werden europarechtliche Fragen der Tariftreuepflicht untersucht. Ländervergabegesetze werden ausgelegt und in das bundesrechtliche Vergaberecht eingeordnet. Es wird überprüft, ob Tariftreuepflicht mit den rechtlichen Vorgaben des Europäischen Binnenmarktes vereinbar ist. Im Mittelpunkt stehen die Grundfreiheiten, das Beihilferecht und die Vorgaben der Vergaberichtlinien.
Autorenporträt
Der Autor: Hans Arnold studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Nach seinem Studium arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte. Der Autor lehrte für ein EU-Projekt an der Nationaluniversität Taschkent (Usbekistan) zu den Themen deutsches Staatsrecht, Europarecht und neue Problemstellungen der Demokratie. Er veröffentlichte im Themenbereich polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Europa. Zur Zeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Düsseldorf. Die Promotion erfolgte 2003.