Für den Zusammenschluss mit einem sanierungsbedürftigen Unternehmen gelten im Rahmen der Fusionskontrolle zunächst die gleichen Aufgreif- und Bewertungskriterien wie für normale Fusionen. Der Schutz des freien Wettbewerbs gerät in einem solchen Fall in einen Zielkonflikt mit dem Erhalt des Unternehmens. Die meisten Fusionskontrollrechte kennen Mechanismen zur Auflösung dieses Zielkonflikts. Das europäische Fusionskontrollrecht löst ihn mittels der sogenannten Failing Company Defense. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung eines Zusammenschlusses unter Rückgriff auf die Failing Company Defense möglich ist und ob es alternative Konzepte gibt, mit deren Hilfe Sanierungsgesichtspunkte innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Entscheidung berücksichtigt werden können.
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