Schon vor der Verletzung einer Vertragspflicht kann die Verletzung derselbigen für die Vertragsparteien absehbar werden. Im Kontext dieses Phänomens der Leistungsgefährdung setzt sich die Arbeit mit den Chancen und Grenzen der Systembildung und insbesondere der Konzeption von Vertragspflichten und Pflichtverletzungen im allgemeinen Schuldrecht auseinander. So werden die Rechtsinstitute des Leistungsstörungsrechts unter Berücksichtigung schuldrechtlicher Prinzipien beleuchtet, um die Leistungsgefährdung normativ zu verankern. Dabei werden verschiedene Gefährdungsintensitäten innerhalb des Schuldrechts in Relation gesetzt und allgemeine Kriterien für die Prognose einer Pflichtverletzung erarbeitet. Mit der Anerkennung einer erfolgsbezogenen Leistungstreuepflicht lässt sich ohne systematische Brüche erklären, warum im Fall der offensichtlichen Gefährdung der Leistung dem Gläubiger ein Recht zur Vertragsaufhebung oder ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen kann.
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