Gemeinsame Einrichtungen der Bundesländer stellen die bedeutendste institutionalisierte Form von Länderkooperation dar. Das Hauptziel dieser Arbeit ist eine Systematisierung und rechtliche Analyse der bestehenden Gemeinschaftseinrichtungen. Die Charakteristika und die Funktions- und Arbeitsweise von Gemeinschaftseinrichtungen werden im Wesentlichen unter folgenden verwaltungs- und organisationsrechtlichen Gesichtspunkten analysiert: Rechtsgrundlage von Gemeinschaftseinrichtungen, anwendbares Recht, Rechtsform/Rechtsfähigkeit, innere Organisation und Willensbildung, Finanzierung und Haushalt, Datenschutz, Aufsicht, Rechtsschutz und Haftung, Vertragsänderung, Kündigung, Auflösung und Rechtsweg bei Vertragsstreitigkeiten.
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