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Erscheint vorauss. 9. Dezember 2025
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Ärztliche Behandlungsfehler können schwerwiegende Folgen für Patienten haben. Ihre Aufklärung ist daher für den Schutz von Patientenrechten zentral. In Arzthaftungsprozessen ist es jedoch oft schwierig, im Nachhinein objektiv zu beurteilen, ob ein Arzt zum Zeitpunkt der Behandlung pflichtgemäß gehandelt hat. Zudem verursachen solche Verfahren sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Haftungsrisiken erheblichen Aufwand. Dieser belastet das deutsche Gesundheitssystem zusätzlich - insbesondere vor dem Hintergrund personeller Engpässe sowie knapper finanzieller und zeitlicher Ressourcen. Die Arbeit…mehr

Produktbeschreibung
Ärztliche Behandlungsfehler können schwerwiegende Folgen für Patienten haben. Ihre Aufklärung ist daher für den Schutz von Patientenrechten zentral. In Arzthaftungsprozessen ist es jedoch oft schwierig, im Nachhinein objektiv zu beurteilen, ob ein Arzt zum Zeitpunkt der Behandlung pflichtgemäß gehandelt hat. Zudem verursachen solche Verfahren sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Haftungsrisiken erheblichen Aufwand. Dieser belastet das deutsche Gesundheitssystem zusätzlich - insbesondere vor dem Hintergrund personeller Engpässe sowie knapper finanzieller und zeitlicher Ressourcen. Die Arbeit widmet sich dieser Problematik, indem sie die gerichtliche Überprüfung ärztlicher Behandlungsentscheidungen im Lichte aktueller Herausforderungen im Gesundheitswesen analysiert. Aufbauend darauf wird untersucht, ob sich der haftungsrechtliche Schutzmechanismus der Business Judgment Rule auf ärztliche Entscheidungen übertragen lässt - mit dem Ziel, mögliche Reformansätze für das Arzthaftungsrechtaufzuzeigen.
Autorenporträt
Georg Rezbach studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. sowie an der Universidad Austral in Buenos Aires. Er war als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft am von Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (University of Chicago), geleiteten Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Abt. II, tätig. Sein Promotionsvorhaben im Medizin- und Gesellschaftsrecht wurde durch ein Stipendium der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk gefördert. Sein Rechtsreferendariat absolviert er am Landgericht Konstanz.