138 BGB und einer Ausübungskontrolle am Maßstab des
242 BGB unterworfen. Angesichts der vielfachen Verbindungen zwischen Ehe- und Erbrecht untersucht die Arbeit die Frage, inwieweit sich diese Grundsätze auch auf die gerichtliche Überprüfung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen übertragen lassen. Unter konsequenter Differenzierung zwischen dem jeweiligen Kausal- und Verfügungsgeschäft rücken dabei insbesondere die mögliche Unterhaltsfunktion des Erb- und Pflichtteilsrechts sowie die Bedeutung des
1586 b BGB in den Fokus der Untersuchung. Vor dem Hintergrund der in der Praxis häufigen Kombination von Eheverträgen mit Erb- oder Pflichtteilsverzichten wird zudem erörtert, welchen Einfluss die Unwirksamkeit eines Teils eines solchen kombinierten Rechtsgeschäfts auf den Bestand der Gesamtvereinbarung haben sollte.