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Geschwister zählen wie Ehegatten sowie Eltern und ihre Kinder zum engsten Familienkreis. Anders als zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehegatten war bislang jedoch unklar, welche rechtlichen Regelungen unter Geschwistern gelten. Die Arbeit zeigt, dass für Geschwister häufig derselbe Rechtsrahmen greift wie für fremde Dritte. Nur in Ausnahmefällen sieht das Recht für Geschwister Besonderheiten vor. Selbst wenn für sie besondere Regelungen gelten, weichen diese meist von den Ausnahmeregelungen ab, die das Recht zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehegatten vorsieht.…mehr

Produktbeschreibung
Geschwister zählen wie Ehegatten sowie Eltern und ihre Kinder zum engsten Familienkreis. Anders als zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehegatten war bislang jedoch unklar, welche rechtlichen Regelungen unter Geschwistern gelten. Die Arbeit zeigt, dass für Geschwister häufig derselbe Rechtsrahmen greift wie für fremde Dritte. Nur in Ausnahmefällen sieht das Recht für Geschwister Besonderheiten vor. Selbst wenn für sie besondere Regelungen gelten, weichen diese meist von den Ausnahmeregelungen ab, die das Recht zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehegatten vorsieht. Überdies konnte die Arbeit aufdecken, dass dem Recht keine einheitliche Vorstellung der Qualität von Geschwisterbeziehungen zugrunde liegt. Aus den untersuchten Regelungen lassen sich rechtsgebietsübergreifend drei verschiedene Sichtweisen über die Qualität der Geschwisterbeziehung ableiten. Diese lassen sich nur teilweise mit den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Geschwisterforschungin Einklang bringen.
Autorenporträt
Luise von Kügelgen studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg und an der Auckland University, Neuseeland. Nach ihrem Ersten Staatsexamen begann sie 2021 mit ihrer Promotion, welche von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert wurde. Sie arbeitete zunächst promotionsbegleitend als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professorin Dr. Anne Röthel an der Bucerius Law School. Anfang 2024 wechselte sie in die Arbeitsgruppe von Professorin Dr. Anne Röthel an das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Seit Dezember 2024 ist Dr. Luise von Kügelgen Referendarin am Oberlandesgericht Celle.