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Mithilfe eines Optionsvertrages wird einer Partei das Recht eingeräumt, ein weiteres Vertragsverhältnis - häufig einen Kaufvertrag - ins Werk zu setzen. Der Inhalt dieses Vertrages, insbesondere Leistung und Gegenleistung, wird dafür bereits mit Abschluss des Optionsvertrages verbindlich vereinbart. Kommt es zwischen Einräumung und Ausübung der Option zu einem Wertmissverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, weil der Wert der optierten Kaufsache steigt bzw. fällt oder sich die Kaufkraft verringert, stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Anpassung oder Aufhebung möglich ist. Vor…mehr

Produktbeschreibung
Mithilfe eines Optionsvertrages wird einer Partei das Recht eingeräumt, ein weiteres Vertragsverhältnis - häufig einen Kaufvertrag - ins Werk zu setzen. Der Inhalt dieses Vertrages, insbesondere Leistung und Gegenleistung, wird dafür bereits mit Abschluss des Optionsvertrages verbindlich vereinbart. Kommt es zwischen Einräumung und Ausübung der Option zu einem Wertmissverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, weil der Wert der optierten Kaufsache steigt bzw. fällt oder sich die Kaufkraft verringert, stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Anpassung oder Aufhebung möglich ist. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit rechtsvergleichend, ob gestörte Optionen in Deutschland gemäß § 313 BGB und in Österreich nach § 934 ABGB oder mittels der österreichischen Geschäftsgrundlagenlehre angepasst oder aufgehoben werden können. Zentraler Gegenstand der Untersuchung ist dabei die Risikoverteilung des Optionsvertrages, die einem korrigierenden Eingriff grundsätzlich entgegensteht.
Autorenporträt
Pelle Klemens studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht an der juristischen Fakultät der Universität Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er beim Hanseatischen Oberlandesgericht und arbeitete danach promotionsgleitend in einer internationalen Großkanzlei. Heute ist er als Rechtsanwalt im Bereich 'Restructuring and Insolvency' tätig.