Als erste supranationale Strafverfolgungsbehörde ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) mit der Aufgabe betraut, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verfolgen und gegebenenfalls Anklage vor den mitgliedsstaatlichen Gerichten zu erheben. Angesichts ihres dezentralen institutionellen Aufbaus und ihrer hybriden Anwendung des unionalen und nationalen Rechts stellt die EUStA eine EU-Einrichtung 'sui generis' dar. Vor diesem Hintergrund bietet die Arbeit einen Beitrag einer Kohärenzgrundlage für die Grundrechtsbindung der EUStA. Mit Blick auf die Verflechtungen der nationalen und unionalen Ebene der EUStA untersucht sie, welcher Hoheitsgewalt die Akteure der EUStA zuzuordnen sind, und klärt, welche Konsequenzen sich hieraus für ihre Grundrechtsbindung und den Rechtsschutz der von ihr verfolgten Personen ergeben.
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