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Erscheint vorauss. 22. Dezember 2025
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Als erste supranationale Strafverfolgungsbehörde ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) mit der Aufgabe betraut, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verfolgen und gegebenenfalls Anklage vor den mitgliedsstaatlichen Gerichten zu erheben. Angesichts ihres dezentralen institutionellen Aufbaus und ihrer hybriden Anwendung des unionalen und nationalen Rechts stellt die EUStA eine EU-Einrichtung 'sui generis' dar. Vor diesem Hintergrund bietet die Arbeit einen Beitrag einer Kohärenzgrundlage für die Grundrechtsbindung der EUStA. Mit Blick auf die Verflechtungen…mehr

Produktbeschreibung
Als erste supranationale Strafverfolgungsbehörde ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) mit der Aufgabe betraut, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verfolgen und gegebenenfalls Anklage vor den mitgliedsstaatlichen Gerichten zu erheben. Angesichts ihres dezentralen institutionellen Aufbaus und ihrer hybriden Anwendung des unionalen und nationalen Rechts stellt die EUStA eine EU-Einrichtung 'sui generis' dar. Vor diesem Hintergrund bietet die Arbeit einen Beitrag einer Kohärenzgrundlage für die Grundrechtsbindung der EUStA. Mit Blick auf die Verflechtungen der nationalen und unionalen Ebene der EUStA untersucht sie, welcher Hoheitsgewalt die Akteure der EUStA zuzuordnen sind, und klärt, welche Konsequenzen sich hieraus für ihre Grundrechtsbindung und den Rechtsschutz der von ihr verfolgten Personen ergeben.
Autorenporträt
Kira Scholler studierte Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Im Rahmen ihrer anschließenden Tätigkeit als Akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernd Hecker (Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht) verfasste sie ihre Dissertation, die von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gefördert wurde und sie nach Liverpool, Luxemburg und Vilnius brachte. Im Sommersemester 2025 wurde sie von der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen promoviert und absolviert seit August 2025 den Juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.