Ausgehend von den mittlerweile höchstrichterlich anerkannten Ersatzansprüchen, die Anlegern in Fällen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität zustehen können, widmet sich der Autor dem Problem, dass Anleger einer Vielzahl nicht öffentlich bekannter Informationen bedürfen, um vor Gericht entsprechende Verstöße belegen zu können. Nachdem die Instrumentarien im Zivilprozess das Informationsdefizit der Anleger nicht vollständig beheben können, beleuchtet der Autor das Verhältnis zwischen Anlegern und Staatsanwaltschaft sowie BaFin sehr ausführlich. Diese öffentlichen Stellen können in Fällen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität Ermittlungsverfahren einleiten und in privilegierter Weise Informationen sammeln. Akteneinsichtsrechte und der Anspruch auf ein Tätigwerden dieser Stellen bilden hier den Schwerpunkt.
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