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Erscheint vorauss. 25. Dezember 2025
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Bargeldlose Zahlungen erfreuen sich in Deutschland einer stetig wachsenden Beliebtheit. Für die Durchführung bargeldloser Zahlungen bedarf es der Einschaltung von Zahlungsdienstleistern. Hierzu gehören neben Kreditinstituten auch Zahlungs- und E-Geld-Institute. Im Gegensatz zu Kreditinstituten unterliegen diese Institute nicht der Einlagensicherung, stattdessen bestehen eigene Sicherungsvorschriften mit verschiedenen Sicherungsmethoden, welche die Kundengelder in der Insolvenz schützen sollen. Ausgehend von einer Zuordnung der Insolvenzrisiken bei den einzelnen Zahlungsdiensten nimmt es sich…mehr

Produktbeschreibung
Bargeldlose Zahlungen erfreuen sich in Deutschland einer stetig wachsenden Beliebtheit. Für die Durchführung bargeldloser Zahlungen bedarf es der Einschaltung von Zahlungsdienstleistern. Hierzu gehören neben Kreditinstituten auch Zahlungs- und E-Geld-Institute. Im Gegensatz zu Kreditinstituten unterliegen diese Institute nicht der Einlagensicherung, stattdessen bestehen eigene Sicherungsvorschriften mit verschiedenen Sicherungsmethoden, welche die Kundengelder in der Insolvenz schützen sollen. Ausgehend von einer Zuordnung der Insolvenzrisiken bei den einzelnen Zahlungsdiensten nimmt es sich die Arbeit zur Aufgabe, die Auswirkungen der Insolvenz eines Zahlungs- oder E-Geld-Instituts detailliert herauszuarbeiten. Besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Schutz der Kundengelder bei den einzelnen Sicherungsmethoden. Auf Grundlage eines rechtsvergleichenden Blicks nach Großbritannien wird ein Vorschlag de lege ferenda für die Bewältigung künftiger Institutsinsolvenzen entwickelt.
Autorenporträt
Nikolaus Koch studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung promovierte er bei Professor Dr. Alexander Bruns, LL.M. (Duke Univ.) und war als akademischer Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht, Abt. 2 der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg tätig. Seit Juni 2024 absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht.