Bargeldlose Zahlungen erfreuen sich in Deutschland einer stetig wachsenden Beliebtheit. Für die Durchführung bargeldloser Zahlungen bedarf es der Einschaltung von Zahlungsdienstleistern. Hierzu gehören neben Kreditinstituten auch Zahlungs- und E-Geld-Institute. Im Gegensatz zu Kreditinstituten unterliegen diese Institute nicht der Einlagensicherung, stattdessen bestehen eigene Sicherungsvorschriften mit verschiedenen Sicherungsmethoden, welche die Kundengelder in der Insolvenz schützen sollen. Ausgehend von einer Zuordnung der Insolvenzrisiken bei den einzelnen Zahlungsdiensten nimmt es sich die Arbeit zur Aufgabe, die Auswirkungen der Insolvenz eines Zahlungs- oder E-Geld-Instituts detailliert herauszuarbeiten. Besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Schutz der Kundengelder bei den einzelnen Sicherungsmethoden. Auf Grundlage eines rechtsvergleichenden Blicks nach Großbritannien wird ein Vorschlag de lege ferenda für die Bewältigung künftiger Institutsinsolvenzen entwickelt.
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