Die zunehmenden Verflechtungen im Wirtschaftsleben führen im Prozessverfahren immer öfter zum Bedürfnis einer Partei, Ansprüche nicht mehr nur der Gegenpartei, sondern gleichzeitig einem aussenstehenden Dritten gegenüber zu erheben. Der Vorentwurf einer Schweizer Zivilprozessordnung postuliert ein entsprechendes Prozessinstitut, welches zur Prozesspflichtigkeit des Dritten führt.
Die Abhandlung untersucht die formellen und materiellen Voraussetzungen einer solchen Aufforderung zur Prozessteilnahme, die Verfahrensstellung des Dritten sowie den Handlungsspielraum des Gerichts. Dabei wird offensichtlich, dass in Zukunft vom starren Zweiparteienprozess wegzukommen und von einem umfassenden Prozesszweck auszugehen ist, welcher den gemeinsamen Sachverhalt, und nicht die Prozessparteien ins Zentrum rückt.
Die Abhandlung untersucht die formellen und materiellen Voraussetzungen einer solchen Aufforderung zur Prozessteilnahme, die Verfahrensstellung des Dritten sowie den Handlungsspielraum des Gerichts. Dabei wird offensichtlich, dass in Zukunft vom starren Zweiparteienprozess wegzukommen und von einem umfassenden Prozesszweck auszugehen ist, welcher den gemeinsamen Sachverhalt, und nicht die Prozessparteien ins Zentrum rückt.