69,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Das Arzthaftungsrecht ist eine Materie, die aufgrund der historischen Verankerung des Schmerzensgeldes in § 847 BGB a.F. aus dem Deliktsrecht gewachsen ist. Seitdem auch auf vertraglicher Ebene immaterieller Schadensersatz gewährt werden kann, rückte auch der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient bei Haftungsfragen in den Vordergrund. Dabei wurde unbesehen die deliktische Haftungsstruktur in das Vertragsrecht übertragen. Wie können Vertrags- und Deliktsrecht jedoch unter Berücksichtigung ihrer strukturellen Eigenschaften parallel verlaufen? Können vertraglich modifizierbare…mehr

Produktbeschreibung
Das Arzthaftungsrecht ist eine Materie, die aufgrund der historischen Verankerung des Schmerzensgeldes in § 847 BGB a.F. aus dem Deliktsrecht gewachsen ist. Seitdem auch auf vertraglicher Ebene immaterieller Schadensersatz gewährt werden kann, rückte auch der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient bei Haftungsfragen in den Vordergrund. Dabei wurde unbesehen die deliktische Haftungsstruktur in das Vertragsrecht übertragen.
Wie können Vertrags- und Deliktsrecht jedoch unter Berücksichtigung ihrer strukturellen Eigenschaften parallel verlaufen? Können vertraglich modifizierbare Hauptleistungspflichten und allgemeingültige Verkehrspflichten inhaltlich identisch sein? Wie unterscheiden sich Pflichtwidrigkeit und Fahrlässigkeit, wenn beide Maßstäbe auf die verkehrserforderliche Sorgfalt, namentlich den Facharztstandard, rekurrieren? Ist der grobe Behandlungsfehler ein Fall grober Fahrlässigkeit? Diese und weitere Fragen werden vor dem Hintergrund der Dogmatik des BGB beleuchtet.
Autorenporträt
Helena Tripp studierte Rechtswissenschaften in London und Düsseldorf. Nachdem sie 2017 den Bachelor of Laws von der Queen Mary University of London erwarb, nahm sie das deutsche Jurastudium an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf auf. Das erste Staatsexamen erwarb sie 2022 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht von Prof. Looschelders tätig. Derzeit ist Helena Tripp wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und Rechtsreferendarin am Landgericht Düsseldorf.