Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte "Kölner Beschneidungsurteil" in das BGB eingefügte Paragraph 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Paragraph 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch Paragraph 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.
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"Ich bewerte es als ein starkes und ganz vortreffliches. Manok hat gründlich recherchiert, auch in historisch-religiöser und physiologisch-medizinischer Hinsicht, er drückt sich klar, präzise und gefällig aus, seine Gedankenführung ist argumentativ, ohne Leerlauf und Schritt für Schritt geprägt von besonnener Abwägung. Besonders beeindruckt haben mich die strenge Sachlichkeit und die geduldige Fairness gegenüber dem Meinungsgegner, die seine Wiedergaben und Stellungsnahmen auszeichnen." Prof. Dr. Rolf D. Herzberg, in: JuristenZeitung, 7/2016







