Der Kaufvertrag ist der Vertragstyp, der in der Praxis am häufigsten geschlossen wird. Im Fall der Leistungsstörung des Kaufvertrages konzentrieren sich die Interessen der Vertragsparteien auf ihre Rechtsbehelfe. Der Nacherfüllungsanspruch hat eine besondere Funktion unter den Rechtsbehelfen des Käufers, denn mit dessen Hilfe kann der Käufer verlangen, was er sich vom Kaufvertrag erwartet hat. Im CISG wurde der Nacherfüllungsanspruch von Anfang an als Rechtsbehelf konzipiert. Nach der Schuldrechtmodernisierung wurde der Nacherfüllungsanspruch im BGB allgemein geregelt, jedoch wird er nach…mehr
Der Kaufvertrag ist der Vertragstyp, der in der Praxis am häufigsten geschlossen wird. Im Fall der Leistungsstörung des Kaufvertrages konzentrieren sich die Interessen der Vertragsparteien auf ihre Rechtsbehelfe. Der Nacherfüllungsanspruch hat eine besondere Funktion unter den Rechtsbehelfen des Käufers, denn mit dessen Hilfe kann der Käufer verlangen, was er sich vom Kaufvertrag erwartet hat. Im CISG wurde der Nacherfüllungsanspruch von Anfang an als Rechtsbehelf konzipiert. Nach der Schuldrechtmodernisierung wurde der Nacherfüllungsanspruch im BGB allgemein geregelt, jedoch wird er nach überwiegender Auffassung lediglich als modifizierter Erfüllungsanspruch verstanden. Hwa Kim stellt die Frage nach dem tradierten Verständnis des Nacherfüllungsanspruchs und analysiert diesen insbesondere anhand der jüngsten EuGH-Urteile. Daraus ergibt sich, dass der Nacherfüllungsanspruch als ein echter Rechtsbehelf des Käufers zu betrachten ist. Überdies zeigt der Autor die Problematik des Nacherfüllungsanspruchs im koreanischen BGB.
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Autorenporträt
Geboren 1979, Seoul, Südkorea; Studium der Rechtswissenschaft(B.A., M.A.) an der Yonsei Universität, Seoul, Südkorea; 2007-08 LLM. an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg; 2008-2012 Promotionsstudium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg; 2013 Promotion; seit März 2013 Lehrstuhlbeauftragter an der Fakultät der Rechtswissenschaft der Yonsei Universität sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut der Rechtswissenschaft der Yonsei Universität, Seoul, Südkorea.
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