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Zum 1. August 2017 ist die lang diskutierte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten, und je nach Standort Ihrer Anlage können damit Erleichterungen oder auch Verschärfungen im Vergleich mit dem bisher geltenden Landesrecht verbunden sein. Ein Abgleich mit Ihren Landesregelungen ist deshalb ratsam um einen konkreten Handlungsbedarf für Ihre eigenen Anlagen ableiten zu können.Betroffen von der neuen Anlagenverordnung sind Sie als Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, wie z.B. Heizölbehälter, Tankstellen,…mehr

Produktbeschreibung
Zum 1. August 2017 ist die lang diskutierte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten, und je nach Standort Ihrer Anlage können damit Erleichterungen oder auch Verschärfungen im Vergleich mit dem bisher geltenden Landesrecht verbunden sein. Ein Abgleich mit Ihren Landesregelungen ist deshalb ratsam um einen konkreten Handlungsbedarf für Ihre eigenen Anlagen ableiten zu können.Betroffen von der neuen Anlagenverordnung sind Sie als Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, wie z.B. Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien, Biogas- oder Galvanikanlagen. Aber auch als Anlagenplaner, in der Behörde oder als Sachverständiger müssen Sie sich auf viele neue Anforderungen einstellen.Wir unterstützen Sie dabei mit diesem Fachbuch: Jeder einzelne Paragraf der Verordnung wird nachvollziehbar erklärt und kommentiert. Die amtliche Begründung zur AwSV, der besondere Bedeutung zukommt, wird im Kommentar mit berücksichtigt. Es wird durchgängig auf die konkrete Situation im Betrieb Bezug genommen und der Verordnungstext "übersetzt".Inklusive Synopse und Vorschriften auf CD-ROM: Entsprechungstabelle AwSV Muster-VAwS Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Bekanntmachung der bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß AwVS Bekanntmachung der aufschwimmenden flüssigen Stoffe nach Anlage 1 Nummer 3.1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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