Aktionäre sind die Träger des wirtschaftlichen Risikos der Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund verleiht das Aktienrecht ihnen als Mittel der Einflussnahme auf die Unternehmensleitung das Stimmrecht. Um dieses sinnvoll auszuüben, müssen Aktionäre bestimmte Informationen erhalten. Weil Aktien gerade im grenzüberschreitenden Kontext über eine Kette an Intermediären gehalten werden und die für die Stimmrechte notwendigen Informationen entlang dieser Kette übermittelt werden, kommt es zu zahlreichen Friktionen im Übermittlungsprozess. Diesem Problem nahm sich der Europäische Gesetzgeber mit der 2. Aktionärsrechterichtlinie von 2017 an. Ziel der Vorschriften des Kapitels Ia der 2. Aktionärsrechterichtlinie ist es, die Funktionsfähigkeit der Informationsübermittlung zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft zu verbessern. Die Vorschriften der 2. Aktionärsrechterichtlinie sowie die Umsetzungsvorschriften im AktG werden dieses Ziel bei richtiger Lesart der Normen erreichen.
»In der juristischen Fachliteratur wird das Thema der Aktionärsrechte und deren Einfluss auf die Corporate Governance börsennotierter Gesellschaften kontinuierlich und intensiv diskutiert. Die von Kilian Wentz verfasste Dissertation mit dem Titel "Die Neuregelung der Informationsübermittlung zwischen börsennotierten Gesellschaften und Aktionären" leistet einen bedeutenden Beitrag zu diesem Diskurs, indem es die Auswirkungen der ARRL II und deren Umsetzung in das deutsche Recht detailliert untersucht. Der Verfasser bietet eine umfassende Analyse, die sowohl für Praktiker als auch für die Wissenschaft von großem Interesse ist. Die Abhandlung besticht mit ihren mehr als 400 Seiten sowohl mit ihrem beachtlichen Umfang als auch mit ihrer durchgehenden inhaltlichen Tiefe und gleichzeitiger Präzision.« Prof. Dr. Sascha Stiegler, in: Wertpapier-Mitteilungen, Heft 23/2024