Das BVerfG hat dem Grunde nach geklärt, dass Eigentum i. S. d. Art. 14 GG normgeprägt ist. Welche Folgerungen daraus für die Praxis zu ziehen sind, ist jedoch nach wie vor Gegenstand ausufernder Kontroversen. Um hier tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist es wesentlich, die dogmatischen Grundlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu verdeutlichen. Dabei zeigt sich, dass die gesetzlichen Inhaltsbestimmungen höchst wirksam anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben zu überprüfen sind. Der Institutsgarantie dagegen bedarf es nicht mehr. Ferner sind beispielsweise die überkommenen Baufreiheitslehren…mehr
Das BVerfG hat dem Grunde nach geklärt, dass Eigentum i. S. d. Art. 14 GG normgeprägt ist. Welche Folgerungen daraus für die Praxis zu ziehen sind, ist jedoch nach wie vor Gegenstand ausufernder Kontroversen. Um hier tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist es wesentlich, die dogmatischen Grundlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu verdeutlichen. Dabei zeigt sich, dass die gesetzlichen Inhaltsbestimmungen höchst wirksam anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben zu überprüfen sind. Der Institutsgarantie dagegen bedarf es nicht mehr. Ferner sind beispielsweise die überkommenen Baufreiheitslehren mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen. Hinsichtlich der Behandlung des sog. Schwarzbaus bedarf es neuer Antworten. Bei der umfassenden Beantwortung zahlreicher weiterer Detailfragen wird eines deutlich werden: Die Normgeprägtheit führt keineswegs zu einer freiheitsgefährdenden Abhängigkeit vom Gesetzgeber.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
2., überab. und erg. Aufl. ((Die 1. Aufl. ersch. u. d. T. "Art. 14 GG - Rechtsfragen der Eigentumsdogmatik" im Jah
Seitenzahl: 433
Erscheinungstermin: 10. Februar 2010
Deutsch
Abmessung: 235mm x 161mm x 23mm
Gewicht: 570g
ISBN-13: 9783428132232
ISBN-10: 3428132238
Artikelnr.: 28311006
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Inhaltsangabe
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Grundzüge der Eigentumsdogmatik: A. Wirkungsweise des Grundrechtsschutzes: Zur Begründung der Normgeprägtheit - Grundrechtsschutz in Abhängigkeit vom einfachen Gesetz - Steuerung des Gesetzgebers durch Art. 14 GG - B. Zur Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung: Spezifischer eigentumsgrundrechtlicher Gehalt - Objektive Verhältnismäßigkeitsprüfung auch ohne Eingriff in subjektive Rechte - Art. 14 II GG: Unantastbarkeit des Eigentums außerhalb der darauf gestützten Beeinträchtigungen - Konsequenzen - 2. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für den Nutzungs- und Bestandsschutz: A. Kein spezifischer Schutz der Nutzungen - B. Insbesondere: Zur Nutzung des Grundeigentums durch Bebauung - Der Streit um die sog. Baufreiheit: Einordnung dieser Nutzungsform unter Anerkennung der Normgeprägtheit des Art. 14 GG - Demgegenüber noch immer vertreten: Die Lehren von der Baufreiheit - Auseinandersetzung mit den so genannten Verleihungslehren - C. Zum verfassungsunmittelbaren Bestandsschutz: Unauflöslicher Widerspruch zwischen den Bestandsschutzlehren und der herrschenden Eigentumsdogmatik - Reichweite des einfachrechtlich schon gewährten Bestandsschutzes - Höheres Schutzniveau für den Eigentümer durch Abschaffung der Bestandsschutzlehren - Zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich formell rechtswidriger Bauvorhaben (sog. Schwarzbau) - 3. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für die Prüfungsstruktur: Zur Einordnung des Verwaltungshandelns: A. Problembeschreibung - B. Derzeitiger Stand der Eigentumsdogmatik in Bezug auf Vollzugs- und Konkretisierungsakte von Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen - C. Notwendigkeit und Durchführung einer Neubestimmung der eigentumsrechtlichen Dogmatik zum umsetzenden Verwaltungshandeln: Darstellung des eigenen Ansatzes - Stellungnahmen zu den anderen Auffassungen - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Grundzüge der Eigentumsdogmatik: A. Wirkungsweise des Grundrechtsschutzes: Zur Begründung der Normgeprägtheit - Grundrechtsschutz in Abhängigkeit vom einfachen Gesetz - Steuerung des Gesetzgebers durch Art. 14 GG - B. Zur Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung: Spezifischer eigentumsgrundrechtlicher Gehalt - Objektive Verhältnismäßigkeitsprüfung auch ohne Eingriff in subjektive Rechte - Art. 14 II GG: Unantastbarkeit des Eigentums außerhalb der darauf gestützten Beeinträchtigungen - Konsequenzen - 2. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für den Nutzungs- und Bestandsschutz: A. Kein spezifischer Schutz der Nutzungen - B. Insbesondere: Zur Nutzung des Grundeigentums durch Bebauung - Der Streit um die sog. Baufreiheit: Einordnung dieser Nutzungsform unter Anerkennung der Normgeprägtheit des Art. 14 GG - Demgegenüber noch immer vertreten: Die Lehren von der Baufreiheit - Auseinandersetzung mit den so genannten Verleihungslehren - C. Zum verfassungsunmittelbaren Bestandsschutz: Unauflöslicher Widerspruch zwischen den Bestandsschutzlehren und der herrschenden Eigentumsdogmatik - Reichweite des einfachrechtlich schon gewährten Bestandsschutzes - Höheres Schutzniveau für den Eigentümer durch Abschaffung der Bestandsschutzlehren - Zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich formell rechtswidriger Bauvorhaben (sog. Schwarzbau) - 3. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für die Prüfungsstruktur: Zur Einordnung des Verwaltungshandelns: A. Problembeschreibung - B. Derzeitiger Stand der Eigentumsdogmatik in Bezug auf Vollzugs- und Konkretisierungsakte von Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen - C. Notwendigkeit und Durchführung einer Neubestimmung der eigentumsrechtlichen Dogmatik zum umsetzenden Verwaltungshandeln: Darstellung des eigenen Ansatzes - Stellungnahmen zu den anderen Auffassungen - Literatur- und Sachwortverzeichnis
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