Die Notgeschäftsführung im Personengesellschaftsrecht, insbesondere im Kontext der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist ein bislang wenig beleuchtetes Rechtsinstitut. Seit den Zeiten des Reichsgerichts anerkannt, wurden die dogmatischen Grundlagen nur sporadisch reflektiert. Darüber hinaus hat sich das Recht der GbR seit dieser Zeit stark entwickelt, so dass die früheren Überlegungen und Prinzipien heute nur noch eingeschränkt anwendbar sind. Mit der Einführung des MoPeG wurde das Notgeschäftsführungsrecht für die GbR erstmals gesetzlich kodifiziert. Ziel des MoPeG war es, das Recht der GbR zu konsolidieren und an die fortschreitende Entwicklung der Gesellschaftsform anzupassen. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Kodifizierung zum Anlass, um die bisherigen rechtlichen Leitlinien zur Notgeschäftsführung zu überprüfen und die Frage aufzuwerfen, inwieweit diese auch auf das neue Notgeschäftsführungsrecht nach dem MoPeG übertragbar sind.
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