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Die öffentliche Hand nimmt zunehmend als Bieter an Vergabeverfahren teil. Dies birgt das Risiko, dass sie staatliche Wettbewerbsvorteile einsetzt, um private Unternehmen zu unterbieten. Die Arbeit untersucht, welche Mittel die EU-Vergaberichtlinien bereitstellen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren. Dies umfasst die Analyse, ob Marktzutrittsverbote im Vergabeverfahren zu prüfen sind, welche Vorteile, z.B. der Abschluss von ausschreibungsfreien Inhouse-Geschäften, als staatliche Beihilfen einzustufen sind und inwiefern zu berücksichtigen ist, dass Bieter staatliche Beihilfen…mehr

Produktbeschreibung
Die öffentliche Hand nimmt zunehmend als Bieter an Vergabeverfahren teil. Dies birgt das Risiko, dass sie staatliche Wettbewerbsvorteile einsetzt, um private Unternehmen zu unterbieten. Die Arbeit untersucht, welche Mittel die EU-Vergaberichtlinien bereitstellen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren. Dies umfasst die Analyse, ob Marktzutrittsverbote im Vergabeverfahren zu prüfen sind, welche Vorteile, z.B. der Abschluss von ausschreibungsfreien Inhouse-Geschäften, als staatliche Beihilfen einzustufen sind und inwiefern zu berücksichtigen ist, dass Bieter staatliche Beihilfen erhalten haben. Besonders betrachtet wird das Verfahren zur Überprüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Ebenfalls erörtert werden Interessenkonflikte infolge von Nähebeziehungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Bietern, die sich aus der Doppelfunktion einer natürlichen Person auf beiden Seiten ergeben können, aber auch aus strukturellen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen Verbindungen.
Autorenporträt
Stefan Helmich studierte Rechtswissenschaften in Hannover und Nottingham, gefördert durch Stipendien des Ev. Studienwerks Villigst und DAAD. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Celle war er ab 2011 als Rechtsanwalt im Vergaberecht tätig. Von 2015 an war er als Richter am Verwaltungsgericht Hannover beschäftigt und wurde 2020 als Referent für öffentliches Recht ans Niedersächsische Justizministerium abgeordnet. Nach Ernennung zum Ministerialrat leitete er ab 2021 die Zentrale Vergabestelle und EU-Beihilfenprüfung im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Seit 2024 ist er Leiter eines Rechtsreferates und zudem auf Fortbildungen im EU-Beihilfenrecht tätig.