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Infolge der DigiRL musste in Deutschland eine Onlinegründung für GmbHs eingeführt werden, die auch musterbasiert erfolgen können muss. Dennoch fristet die Onlinemustergründung in Deutschland ein Schattendasein. Die Vorgaben hinsichtlich der Onlinemustergründung wurden teilweise verkannt und durch die Umsetzungsgesetze DiRUG und DiREG, nicht erfüllt. Bei der Umsetzung wurde die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt kaum berücksichtigt. Den kontextuellen Anforderungen, die sich insbesondere aus der SDG-VO mit dem dort verankerten »Once-Only-Prinzip« ergeben, wird die deutsche Umsetzung…mehr

Produktbeschreibung
Infolge der DigiRL musste in Deutschland eine Onlinegründung für GmbHs eingeführt werden, die auch musterbasiert erfolgen können muss. Dennoch fristet die Onlinemustergründung in Deutschland ein Schattendasein. Die Vorgaben hinsichtlich der Onlinemustergründung wurden teilweise verkannt und durch die Umsetzungsgesetze DiRUG und DiREG, nicht erfüllt. Bei der Umsetzung wurde die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt kaum berücksichtigt. Den kontextuellen Anforderungen, die sich insbesondere aus der SDG-VO mit dem dort verankerten »Once-Only-Prinzip« ergeben, wird die deutsche Umsetzung bislang nicht gerecht. Das Single-Digital-Gateway besitzt überragende Bedeutung für den digitalen Binnenmarkt, was sich auch auf das Gesellschaftsrecht auswirkt. Eine nutzerfreundliche Onlinegründung steht unter andauerndem Reformdruck, was gut ist. So wären schon jetzt diverse Verbesserungen mit geringem Aufwand möglich und bei Einbindung der technischen Möglichkeiten, in einfach gelagerten Fällen gar eine Onlinemustergründung ohne Beteiligung eines Notars möglich.
Autorenporträt
Maximilian Mense schreibt und berät im Bereich Legal-/GovTech und Venture Capital. Nach dem Studium in Münster arbeitete er bei einem LegalTech-Startup in Berlin. Er promovierte zur Onlinemustergründung an der Universität Leipzig und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hasso-Plattner-Institut, einer renommierten Digital-Engineering-Fakultät in Potsdam. Dort arbeitete er mit Studenten und Startups zu Fragen im Bereich Legal-/GovTech und zur (Online-)Gründung von Gesellschaften. Während des Referendariats am KG Berlin war er für eine der führenden VC Kanzleien tätig und absolvierte die Wahlstation bei einer Kanzlei an der New Yorker Wallstreet, wo er u.a. Startups bei der Kapitalaufnahme im US-Markt und bei 'US-Flips' unterstützte.