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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 11, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob die Organisation der Krankenhäuser nach § 108a den Aufgaben der Krankenhausgesellschaften (KHG) gerecht wird. Nach einer Darstellung der Organisation der Krankenhäuser werden Bedeutung und Problematik der KHG anhand ihres Aufgabenfeldes aufgezeigt. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld, in dem die KHG sich bewegen, zu diskutieren und vorzuschlagen, wie es aufgelöst werden kann. "Ohnmächtig…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 11, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob die Organisation der Krankenhäuser nach § 108a den Aufgaben der Krankenhausgesellschaften (KHG) gerecht wird. Nach einer Darstellung der Organisation der Krankenhäuser werden Bedeutung und Problematik der KHG anhand ihres Aufgabenfeldes aufgezeigt. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld, in dem die KHG sich bewegen, zu diskutieren und vorzuschlagen, wie es aufgelöst werden kann. "Ohnmächtig und verfassungsrechtlich problematisch [steht] der Gesetzgeber [...] der Realität gegenüber", konstatierte Prof. Heinze 1994 bezugnehmend auf eine der Aufgaben der Landeskrankenhausgesellschaften (LKG) im SGB V. Drei Jahre später wurde mit dem 2. GKV-NOG § 108a SGB V erlassen, welcher Landeskrankenhausgesellschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) definiert. Worin bestand die von Prof. Heinze genannte verfassungsrechtliche Problematik und löste der Gesetzgeber sie mit § 108a auf? Besteht aktueller Veränderungsbedarf bezüglich der Zusammenschlüsse der Krankenhäuser?
Autorenporträt
Markus Giesecke wurde am 15. April 1979 in Regensburg geboren und ist seit 2011 als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch tätig. Für die englische Sprache ist er als Übersetzer vor dem Landgericht Regensburg öffentlich bestellt und allgemein vereidigt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen, rechtlichen Dokumenten, Gerichtsurteilen, Jahresabschlüssen etc.