Die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsentscheidungen ist eine zentrale Vorschrift rechtsstaatlicher Verwaltungsverfahren. Im deutschen, englischen und europäischen Verwaltungsrecht ist sie in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden. Die Arbeit erläutert zunächst die Grundlagen dieser Pflicht im deutschen und englischen Verwaltungsrecht, um sodann zu untersuchen, wie harmonisierungsfähig bzw. -bedürftig die Rechtsordnungen Deutschlands und Englands in diesem Punkt sind. Anhand des konkreten Beispiels der Begründungspflicht werden die verschiedenen Mechanismen der Europäisierung mitgliedstaatlichen Rechts so in den Blick genommen und ihre Auswirkungen dargestellt.
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