Recht will, in Norm-Setzung wie -Anwendung, in eine Zukunft hinein wirken. In dieser "Geltung" sucht vor allem das Verfassungsrecht Kontinuität zu sichern, so eine Zukunft zu erfassen. Rechtliche wie faktische Feststellungen können, sollen, soweit möglich, in Vorhersehbarkeit Wege weisen. Gezeigt wird hier aber, dass dies nur vom Standort der jeweiligen Gegenwart aus möglich ist, in der rechtlich geordnet wird, also in einer Vergegenwärtigung der Zukunft, nicht in deren rechtlicher Regelung als einer solchen. Untersucht werden Ansätze in diesem Sinne im Grundgesetz, in dessen Grundentscheidungen, etwa der Rechtsstaatlichkeit, sodann vor allem in den Grundrechten, aber auch im Staatsorganisationsrecht (Finanzverfassungsrecht).
»Der Sache nach handelt es sich um eine Selbstvergewisserung einer rechtsstaatlichen Demokratie des modernen Staates, die sich auf hohem geistigem und sprachlichem Niveau bewegt.« Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 17/2016
»Leisner bietet eine systematische Erschließung sowie eine grundlegende Reflexion über eine für jede Form kollektiver Entscheidungsfindung und -fixierung konstitutive Zusammenschau von Zukunft in der Gegenwart.« Dr. Matthias Lemke, auf: Portal für Politikwissenschaft, 20.08.2015
»Leisner bietet eine systematische Erschließung sowie eine grundlegende Reflexion über eine für jede Form kollektiver Entscheidungsfindung und -fixierung konstitutive Zusammenschau von Zukunft in der Gegenwart.« Dr. Matthias Lemke, auf: Portal für Politikwissenschaft, 20.08.2015


