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Kommt es in einem Unternehmen zu straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verstößen, kann gegen das Unternehmen, unter den Voraussetzungen von § 30 OWiG, eine Unternehmensgeldbuße festgesetzt werden. Die Vorschriften für das Verfahren zur Festsetzung der Unternehmensgeldbuße ergeben sich dabei entweder aus der StPO oder dem OWiG: Sie zeichnen sich unter anderem durch eine enge Anbindung an die Vorschriften über das Einziehungsverfahren, komplexe Verweisungsketten und lückenhafte Regelungen aus. Die Autorin nimmt dies zum Anlass für eine kritische Rekonstruktion der heutigen…mehr

Produktbeschreibung
Kommt es in einem Unternehmen zu straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verstößen, kann gegen das Unternehmen, unter den Voraussetzungen von § 30 OWiG, eine Unternehmensgeldbuße festgesetzt werden. Die Vorschriften für das Verfahren zur Festsetzung der Unternehmensgeldbuße ergeben sich dabei entweder aus der StPO oder dem OWiG: Sie zeichnen sich unter anderem durch eine enge Anbindung an die Vorschriften über das Einziehungsverfahren, komplexe Verweisungsketten und lückenhafte Regelungen aus. Die Autorin nimmt dies zum Anlass für eine kritische Rekonstruktion der heutigen Verfahrensausgestaltung. Neben der Analyse von Verfahrensaufbau und -ablauf, werden vor allem die prozessuale Stellung des Unternehmens in den Blick genommen und die Auswirkungen auf die Mitwirkungsrechte des Unternehmens in den einzelnen Verfahrensstadien untersucht. Soweit Schwächen im Verfahrensrecht identifiziert werden, unterbreitet die Autorin Vorschläge für eine künftige Neuregelung des Verfahrens.
Autorenporträt
Jasmin Hense studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Anschluss an das erste Staatsexamen promovierte sie unter der Betreuung von Prof. Dr. Matthias Jahn. Promotionsbegleitend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei zwei führenden internationalen Großkanzleien in den Praxisgruppen Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie von 2018 bis 2020 am Landgericht Frankfurt am Main. Seit 2020 arbeitet sie als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskanzlei Allen & Overy LLP im Bereich Litigation / Wirtschaftsstrafrecht.