Die Schwierigkeit bei der Realteilung liegt insbesondere in der Bilanzierung der übernommenen Vermögenswerte in den Fortführungsbilanzen der Realteiler. Rechtsprechung und Finanzverwaltung stellen das bilanzielle Gleichgewicht nach der Realteilung mit Hilfe der Kapitalkontenanpassungsmethode her. Hierdurch kommt es regelmäßig zu einer interpersonellen Verlagerung der stillen Reserven zwischen den Gesellschaftern und damit zu einem Verstoß gegen das einkommensteuerrechtliche Subjektprinzip. Durch eine modelltheoretische Analyse wird die Fehlerhaftigkeit der Ansätze bewiesen. Gleichzeitig wird auf dieser Basis eine alternative Lösung entwickelt, die ein Überspringen stiller Reserven zwischen den Gesellschaftern generell verhindert.
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