Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues deutsches Betreuungsrecht. Bereits mit dem Betreuungsgesetz von 1992 gingen tiefgreifende Strukturveränderungen im System der ehemaligen Vormundschaft über Volljährige und der Entmündigung einher. Auch der neuerliche Versuch, auf die Herausforderungen des demographischen Wandels und einem veränderten Familien- und Fürsorgeverständnis zu reagieren, weckte hohe Erwartungen. Der Autor kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sich der Gesetzgeber seit Jahren um die »grundsätzliche Systemfrage« drückt, nämlich ob aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und einem Professionalisierungsdruck die rechtliche Betreuung überhaupt noch Instrument des Privatrechts ist oder ob sie nicht vielmehr eine der Allgemeinheit obliegende Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Ausgehend von der Darstellung der historischen Grundlagen und einer kritischen Bewertung der jüngsten Änderungen plädiert der Autor dafür, sozial- und zivilrechtliches Hilfesystem stärker zusammenzudenken.
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