Die Frage nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation des angestellten Chefarztes als leitender Angestellter wird anhand der Rechtsprechung und der geläufigen Vertragsmuster entwickelt. Das Liquidationsrecht des Chefarztes sieht der Autor in Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung zwischen Patient und Krankenhausträger. Die für die stationäre Behandlung anerkannten Haftungsstrukturen sind auf die Einstandspflichten für die ambulante Behandlung in der Chefarztambulanz zu übertragen.
Die Frage nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation des angestellten Chefarztes als leitender Angestellter wird anhand der Rechtsprechung und der geläufigen Vertragsmuster entwickelt. Das Liquidationsrecht des Chefarztes sieht der Autor in Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung zwischen Patient und Krankenhausträger. Die für die stationäre Behandlung anerkannten Haftungsstrukturen sind auf die Einstandspflichten für die ambulante Behandlung in der Chefarztambulanz zu übertragen.
Der Autor: Dominik Peris, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaften in Erlangen und Heidelberg. 1992 legte er in Heidelberg das erste Staatsexamen ab, 1996 das zweite. Er war bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg, Arbeitsstelle für Medizinrecht, und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Chefarzt als Arbeitnehmer - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des ArbZG, KSchG, BetrVG - Bedeutung des Arztzusatzvertrages abhängig von der Wahlleistungsvereinbarung - Übertragung der Haftungsstruktur der stationären auf die ambulante Behandlung.
Aus dem Inhalt : Chefarzt als Arbeitnehmer - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des ArbZG, KSchG, BetrVG - Bedeutung des Arztzusatzvertrages abhängig von der Wahlleistungsvereinbarung - Übertragung der Haftungsstruktur der stationären auf die ambulante Behandlung.
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