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Im Juni 2021 wurde das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) erlassen, das erstmals die Möglichkeit bietet, Wertpapiere ohne physische Urkunde in Umlauf zu bringen. Diese Entmaterialisierung des Wertpapiers basiert auf der Digitalisierung im Wirtschaftsverkehr und bietet Vorteile wie schnellere und kostengünstigere Transaktionen im Vergleich zu traditionellen Wertpapieren. Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 3 eWpG eine Fiktion geschaffen, nach der elektronische Wertpapiere als Sachen i.S.d. BGB gelten. Diese Entwicklung verschärft die schon vorher bestehende Rechtsunsicherheit,…mehr

Produktbeschreibung
Im Juni 2021 wurde das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) erlassen, das erstmals die Möglichkeit bietet, Wertpapiere ohne physische Urkunde in Umlauf zu bringen. Diese Entmaterialisierung des Wertpapiers basiert auf der Digitalisierung im Wirtschaftsverkehr und bietet Vorteile wie schnellere und kostengünstigere Transaktionen im Vergleich zu traditionellen Wertpapieren. Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 3 eWpG eine Fiktion geschaffen, nach der elektronische Wertpapiere als Sachen i.S.d. BGB gelten. Diese Entwicklung verschärft die schon vorher bestehende Rechtsunsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Besitzposition der Anleger im indirekten Verwahrungssystem. Die Arbeit untersucht, ob die Anleger noch eine dogmatisch nachvollziehbare besitzrechtliche Stellung haben, und stellt die Notwendigkeit einer Reform des deutschen Wertpapier- und Depotrechts heraus, um den modernen Entwicklungen hin zum körperlosen Wertpapier und Technologien wie Blockchain gerechtzu werden.
Autorenporträt
Fin Keith Habermann absolvierte seine juristische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Studium an der Universität zu Köln (2008-2013) promovierte er unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., M.A., während er am Großen Examens- und Klausurenkurs, einer zentralen Einrichtung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, arbeitete (2010 bis heute) und das Referendariat im OLG-Bezirk Köln absolvierte (2019-2021). Er beendete die Promotion im April 2024. Seit Februar 2022 arbeitet Fin Keith Habermann zudem als Rechtsanwalt (Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer Köln).