Im Falle einer geplanten Unternehmensfortführung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt es auf eine zügige Fortführung der Arbeitsprozesse ohne lange Unterbrechungen an. Hierbei ist neben der Sicherung der Produktionsprozesse auch die Erhaltung des Kundenstamms ein wesentliches Ziel. Die Weichen hierzu werden maßgeblich im vorläufigen Insolvenzverfahren gestellt. In dieser Arbeit soll nun untersucht werden, inwieweit dies unter der aktuellen Rechtslage des Insolvenzrechts möglich ist, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters zum endgültigen Insolvenzverwalter.
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