Angesichts der mittlerweile mehrjährigen Krise des Flächentarifvertrages stellt sich für Unternehmen verstärkt die Frage nach alternativen betrieblichen Vereinbarungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen, insbesondere Arbeitszeit und Arbeitslohn. Die Betriebsvereinbarung als klassisches betriebliches Gestaltungsinstrument stößt wegen des Vorrangs des Tarifvertrages dabei schnell an ihre Grenzen. Wenig Beachtung findet in der wissenschaftlichen Erörterung die Regelungsabrede, deren Eignung zur Regelung materieller Arbeitsbedingungen und Anwendungsbereich unter Geltung eines Tarifvertrages den Gegenstand dieser Untersuchung bilden.
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