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Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Eintragung in das Gesellschaftsregister ist als Wahlrecht ausgestaltet, welches - so die Gesetzesmaterialien - durch ein »System der positiven Anreizwirkung mit teils faktischem Zwang zur Registrierung« begrenzt ist. Die Arbeit untersucht die Ausgestaltung der regelungstechnisch neuen Registrierungsoption aus materiellrechtlicher sowie registerverfahrensrechtlicher Perspektive. Dabei erarbeitet der Autor die Bedeutung der Registereintragung für die Entstehung der Gesellschaft und gelangt zu einer Einstufung der eingetragenen Gesellschaft…mehr

Produktbeschreibung
Die Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Eintragung in das Gesellschaftsregister ist als Wahlrecht ausgestaltet, welches - so die Gesetzesmaterialien - durch ein »System der positiven Anreizwirkung mit teils faktischem Zwang zur Registrierung« begrenzt ist. Die Arbeit untersucht die Ausgestaltung der regelungstechnisch neuen Registrierungsoption aus materiellrechtlicher sowie registerverfahrensrechtlicher Perspektive. Dabei erarbeitet der Autor die Bedeutung der Registereintragung für die Entstehung der Gesellschaft und gelangt zu einer Einstufung der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts als eigenständige Verbandsform. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Darstellung des faktischen Registerzwangs durch Voreintragungserfordernisse. Nach Beleuchtung der technischen Grundlagen dieses Instruments werden die Wechselwirkungen des Gesellschaftsregisters mit Objektregistern wie dem Grundbuch und der Gesellschafterliste in praxisbezogener Form aufbereitet.
Autorenporträt
Christian Doepner studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2020 arbeitete er bei zwei internationalen Kanzleien in Frankfurt am Main. Von 2023 bis 2025 absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt mit Stationen ebenfalls bei internationalen Kanzleien sowie bei einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts.