Die Eintragung von NS-Raubkunst in der "Lost Art-Datenbank" als "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut" ist von entscheidender Bedeutung für das Finden "gerechter und fairer Lösungen" zwischen ihren gegenwärtigen Eigentümern und den Nachfahren der NS-Verfolgten. Zugleich hat die Betriebsweise der "Lost Art-Datenbank" von Beginn an fortwährend Kritik erfahren. Hieraus folgten Entscheidungen des BVerwG, des BGH und zuletzt des BVerfG zur Rechtmäßigkeit ihrer Eintragungspraxis. Dies nimmt Christian Hüttemann zum Anlass, die "Lost Art-Datenbank" im 25. Jahr ihres Bestehens einer umfassenden rechtswissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen und Reformvorschläge zu erarbeiten.
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