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Die Sachbeschädigung nach §§ 303-305a StGB wird häufig als Bagatelle eingeordnet, was durch ihre vergleichsweise geringe Strafandrohung unterstrichen wird. Dabei stellt sie nicht nur die potenziell intensivste Eigentums- bzw. Sachbeeinträchtigung dar, sondern gehört auch zu den in Deutschland am häufigsten begangenen Straftaten und führt gesamtgesellschaftlich betrachtet zu enormen Gefahren und Schäden. Die Arbeit analysiert deshalb die historische Entwicklung der Sachbeschädigung als relativ junges Strafdelikt und zeigt unter Würdigung ihrer praktischen Relevanz sowie verfassungsrechtlicher…mehr

Produktbeschreibung
Die Sachbeschädigung nach §§ 303-305a StGB wird häufig als Bagatelle eingeordnet, was durch ihre vergleichsweise geringe Strafandrohung unterstrichen wird. Dabei stellt sie nicht nur die potenziell intensivste Eigentums- bzw. Sachbeeinträchtigung dar, sondern gehört auch zu den in Deutschland am häufigsten begangenen Straftaten und führt gesamtgesellschaftlich betrachtet zu enormen Gefahren und Schäden. Die Arbeit analysiert deshalb die historische Entwicklung der Sachbeschädigung als relativ junges Strafdelikt und zeigt unter Würdigung ihrer praktischen Relevanz sowie verfassungsrechtlicher Grundsätze auf, wieso sie auch heute noch strafwürdig ist. Unter Berücksichtigung dieser Strafwürdigkeitsbewertung sowie inspiriert von Vergleichen mit der Sachbeschädigung in ausländischen Rechtsordnungen, mit zivilrechtlichen Parallelvorschriften und mit anderen Eigentumsdelikten werden sodann im Anschluss Reformmöglichkeiten diskutiert und konkrete Kodifikationsvorschläge ausgearbeitet.
Autorenporträt
Annalena Gras studierte zunächst Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, bevor sie das Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität begann und im Termin 2022/II die Erste Juristische Staatsprüfung ablegte. Im Anschluss promovierte sie bis Ende 2024 an der Friedrich-Alexander-Universität, wo sie seit 2021 auch als Wissenschaftliche Mitarbeiterin arbeitet. Daneben war sie an der Technischen Hochschule in Nürnberg als Lehrbeauftragte für Internationales Wirtschaftsrecht und als Junior Counsel bei PUMA tätig. Seit Oktober 2023 absolviert sie ihr Referendariat am OLG Nürnberg.