Die Schwerbehindertenquote (SBQ) hat sich seit 1953 grundlegend geändert. Heute ist es deutlich einfacher, die gesetzliche Quote zu erfüllen und erheblich teurer, sie zu ignorieren. Während ursprünglich nur körperliche und staatlich anerkannte Schwerbehinderungen auf die Quote angerechnet wurden, erlaubt das Gesetz den Unternehmen heute viele Wege, um die SBQ zu erfüllen. Damit hat sich das Potential für die SBQ verzehnfacht. Allerdings erfordern die meisten dieser Wege, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer überzeugt, dadurch entsteht 90% des Potentials. Ein Unternehmen muss also verstärkt die Zusammenarbeit mit seinen Beschäftigten anstreben. Viele Maßnahmen sind kostengünstig und bringen zusätzliche positive Effekte für die Unternehmenskultur und Arbeitgeberattraktivität. Die über 70-jährige Erfahrung mit der SBQ liefert auch wertvolle Erkenntnisse in Hinblick auf die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, da diese ebenfalls oft Quoten verwenden.
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