Zuletzt kam es ffentlichkeitswirksam bei der Volkswagen AG im Zuge der Abgasaff re zu internen Untersuchungen. Die Leitung des Unternehmens hat dabei eine Pflicht zur Aufkl rung von systematischem Fehlverhalten. Gegen ber ihrem Arbeitgeber sind die eigenen Mitarbeiter verpflichtet, umf nglich auch selbstbelastende Ausk nfte ber Missst nde zu geben. Im Strafverfahren haben Beschuldigte hingegen ein Schweigerecht. Werden die selbstbelastenden Ergebnisse interner Untersuchungen wie blich im Wege der Kooperation an die Strafverfolgungsbeh rden weitergegeben, kann dies zur Aush hlung der Selbstbelastungsfreiheit f hren. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei internen Untersuchungen. Konkret: M ssen sich in Verdacht geratene Arbeitnehmer selbst belasten? Sind die selbstbelastenden Informationen im Strafverfahren verwertbar? Schaffen Amnestieprogramme eine taugliche Abhilfe?
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