Die Untersuchung widmet sich der institutionellen Absicherung des Schutzes der Opfer von Straftaten. In den letzten Jahrzehnten haben die nationalen und europäischen Gesetzgeber die Belange der Opfer von Straftaten in den Blick genommen. Nunmehr stellt sich die Frage, wer sich auf staatlicher Seite dieser Belange annimmt. Ausgehend von einem möglicherweise verfassungsrechtlich begründeten Recht auf effektive Strafverfolgung wird analysiert, welche Aufgaben des Opferschutzes der Staatsanwaltschaft bereits zugewiesen sind, welche Defizite erkennbar sind und welche Konflikte mit Beschuldigtenrechten entstehen können. Neben einem Blick auf völkerstrafrechtliche Vorbilder stellt die Arbeit sodann eine empirische Erhebung zu nichtstaatlichen und staatlichen Strukturen des Opferschutzes vor. Abschließend werden Vorschläge unterbreitet, die die Anerkennung des Opfers als Subjekt des Strafverfahrens und dessen Schutz durch eine Wächterfunktion der Staatsanwaltschaft zum Ziel haben.
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