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So selbstverständlich die Zuordnung von Kapital zum Eigen- oder Fremdkapital oftmals erfolgt, so vielschichtig und komplex ist die Abgrenzung im Steuerbilanzrecht bei genauer Betrachtung. Hier fehlt es bislang - anders als im Handelsbilanzrecht - an allgemeinen Abgrenzungskriterien. Der Autor entwickelt ein eigenständiges, von handelsbilanziellen Kriterien losgelöstes Abgrenzungskonzept bei Kapitalgesellschaften, das ausgehend von der Einlage einem funktionalen Ansatz folgt. Daran anschließend wird die steuerrechtliche Behandlung der Kapitalvergütung erörtert. Am Beispiel von Genussrecht und…mehr

Produktbeschreibung
So selbstverständlich die Zuordnung von Kapital zum Eigen- oder Fremdkapital oftmals erfolgt, so vielschichtig und komplex ist die Abgrenzung im Steuerbilanzrecht bei genauer Betrachtung. Hier fehlt es bislang - anders als im Handelsbilanzrecht - an allgemeinen Abgrenzungskriterien. Der Autor entwickelt ein eigenständiges, von handelsbilanziellen Kriterien losgelöstes Abgrenzungskonzept bei Kapitalgesellschaften, das ausgehend von der Einlage einem funktionalen Ansatz folgt. Daran anschließend wird die steuerrechtliche Behandlung der Kapitalvergütung erörtert. Am Beispiel von Genussrecht und stiller Gesellschaft wird die Anwendung des Abgrenzungskonzepts aufgezeigt und Kapitalüberlassung und -vergütung eingeordnet. Die aufgezeigten Ergebnisse ergeben ein kohärentes Gesamtsystem zur steuerbilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Abschließend werden die Abgrenzung in der GKB und die Auswirkung der Harmonisierungsbestrebungen auf das deutsche Steuerrecht untersucht.
Autorenporträt
Carl Martin Rindermann-Haugwitz studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens nahm er das Promotionsstudium an der Universität zu Köln auf und war parallel als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Wirtschaftskanzleien tätig. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Düsseldorf mit Stationen u.a. am Bundesministerium der Finanzen, Berlin. Mittlerweile ist Herr Rindermann-Haugwitz als Rechtsanwalt und Steuerberater in einer auf die steuerrechtliche Beratung zentrierten Großkanzlei in Düsseldorf tätig und berät schwerpunktmäßig im Konzern- und Umwandlungssteuerecht.